1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+10, 6×139,7) im Matte-Dark-Bronze-Finish.
2. Für welche Raptor-Varianten gilt das Gutachten?Ausschließlich für den Ford Ranger Raptor 4x4 (Typ 2 AB, Ford AUS), 154–215 kW, mit Serienbereifung 285/70R17. Für den Ranger 4x4 (ohne Raptor-Bereifung) gilt ein separates Gutachten.
3. Was bedeutet die Genehmigungsnummer?e5*2007/46*0080*– ab Nachtrag 09 ist eine EU-Typgenehmigungsnummer (kein EBE). Das Fahrzeug benötigt keine gesonderte FIN-Dekodierung.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Gutachten schreibt einen Zentrierring 106,1→93,1 mm vor. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm, der Nabendurchmesser 93,1 mm.
5. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M12×1,5, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
6. Wie hoch ist die Traglast?Bis zu 1.250 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.650 mm, gültig ab 04/2024.
7. Welche Reifengrößen sind geprüft?6 Größen: 285/55, 285/60, 295/55, 295/60, 305/50 und 305/55 R20.
8. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 3)?Bei 285/60, 295/60 und 305/55 R20 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers gemäß Auflage 3 erforderlich.
9. Was gilt für die Fahrzeugbreite (Auflage 2)?Nach dem Radwechsel darf die Fahrzeuggesamtbreite 2.100 mm nicht überschreiten. Ggf. sind geeignete Radabdeckungen an Vorder- und Hinterachse erforderlich.
10. Welche Reifenventile sind zulässig (Auflage 6)?Nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen (DIN, E.T.R.T.O. oder TRA). Ventile müssen kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
11. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 5 ist die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.