1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+10, 6×139,7) im Matte-Dark-Bronze-Finish.
2. Für welchen D-Max gilt das Gutachten?Für den Isuzu D-Max 4x4 (Typ ATFS, ISUZU (J)), 120 kW. Keine weiteren Einschränkungen zum Verwendungsbereich.
3. Wie hoch ist die Traglast?Die geprüfte Radlast beträgt 1.250 kg pro Felge (ET+10, gültig ab 04/2024). Der zulässige Abrollumfang beträgt max. 2.650 mm.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Gutachten schreibt einen Zentrierring 106,1→100,1 mm vor. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm, der Nabendurchmesser des D-Max 100,1 mm.
5. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M12×1,5, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
6. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 4)?Bei der Reifengröße 275/50 R20 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich (veränderter Abrollumfang gegenüber der Serienbereifung).
7. Was bedeutet Auflage 7 (Lift)?Die größten Reifengrößen dürfen nur mit einer zugelassenen Höherlegung kombiniert werden: Taubenreuther (13-00093-CP-BWG-xx) oder Delta 4x4 (13-00310- oder 13-00289-CP-BWG-xx).
8. Was bedeutet Auflage 6 (Schmutzfänger)?Bei denselben großen Reifengrößen müssen die Schmutzfänger an der Vorderachse entfernt oder beschnitten werden, um ausreichende Freigängigkeit bei Lenkeinschlag zu gewährleisten.
9. Was bedeutet Auflage 8 (Lenkeinschlag)?Nur bei ET+10 für 275/45 und 275/50 R20: Der Lenkeinschlag an der Vorderachse ist zu begrenzen, um die zulässige Betriebsbreite nach ETRTO/WdK einzuhalten.
10. Was gilt bei Serienbereifung 205R16C?Ist das Fahrzeug serienseitig mit 205R16C bereift, ist Auflage 2a (obligatorische Radabdeckung an allen Achsen) zwingend erforderlich.
11. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 5 ist die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.