1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+10, 6×139,7) im Matte-Dark-Bronze-Finish.
2. Für welchen D-Max gilt das Gutachten?Für den Isuzu D-Max 4x4 (Typ BTF / WTF, ISUZU (J)), 120 kW. Keine weiteren Einschränkungen zum Verwendungsbereich.
3. Welche Einpresstiefen sind zugelassen?Das Gutachten deckt ET+10 (7 Reifengrößen, Radlast 1.250 kg, ab 04/2024) und ET+18 (7 Reifengrößen, Radlast 1.000 kg, ab 03/2021) ab.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Gutachten schreibt einen Zentrierring 106,1→100,1 mm vor. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm, der Nabendurchmesser des D-Max 100,1 mm.
5. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M12×1,5, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
6. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 4)?Bei ET10: 275/45, 275/50, 275/55 und 285/50 R20. Bei ET18: 275/50, 275/55 und 285/50 R20. Grund: veränderter Abrollumfang gegenüber der Serienbereifung.
7. Was bedeutet Auflage 7 (Lift)?Die größten Reifengrößen (275/50, 275/55 und 285/50 R20 – je bei ET10 und ET18) dürfen nur mit einer zugelassenen Höherlegung kombiniert werden: Taubenreuther (13-00093-CP-BWG-xx) oder Delta 4x4 (13-00310- oder 13-00289-CP-BWG-xx).
8. Was bedeutet Auflage 6 (Schmutzfänger)?Bei denselben großen Reifengrößen (ET10 ab 275/45; ET18 ab 275/50 R20) müssen die Schmutzfänger bzw. Innenkotflügel an der Vorderachse eingeformt oder beschnitten werden, um ausreichende Freigängigkeit bei Lenkeinschlag zu gewährleisten.
9. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 5 ist die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
10. Was bedeutet Auflage 2 / 2a (Radabdeckung)?Auflage 2 (optional): Je nach Rüstzustand des Fahrzeugs kann die vorhandene Radabdeckung ausreichend sein. Auflage 2a (obligatorisch): Eine ausreichende Radabdeckung ist in jedem Fall herzustellen. Gilt bei ET18 255/45 und 255/50 als Auflage 2, bei allen übrigen Reifen als Auflage 2a.
11. Wie hoch ist die maximale Traglast?Bei ET+10 beträgt die geprüfte Radlast 1.250 kg (Achslast 2.500 kg). Bei ET+18 beträgt die Radlast 1.000 kg (Achslast 2.000 kg). Der Abrollumfang beträgt in beiden Fällen 2.650 mm.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.