1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+18, 6×139,7) im Matte-Gunmetal-Finish.
2. Für welche D-Max Typen gilt das Gutachten?Für Isuzu D-Max 4x4 (ISUZU J) in den Typen ATFS (e4*2007/46*0413*––), BTF und WTF (beide e13*2007/46*2324*––), jeweils 120 kW. Keine weiteren Einschränkungen zum Verwendungsbereich.
3. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Gutachten schreibt einen Zentrierring 106,1→100,1 mm vor. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm, der Nabendurchmesser des D-Max 100,1 mm.
4. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M12×1,5, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 110 Nm an Vorder- und Hinterachse.
5. Wie hoch ist die Traglast?1.000 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.650 mm. Gültig ab 03/2021.
6. Welche Reifengrößen sind geprüft?7 Größen: 255/45, 255/50, 265/50, 275/45, 275/50, 275/55 und 285/50 R20.
7. Was ist der Unterschied zwischen Auflage 2 und 2a?Auflage 2 gilt für 255/45 und 255/50 R20: Radabdeckung ist herzustellen, kann aber je nach Fahrzeugrüstung bereits ausreichend sein. Auflage 2a gilt ab 265/50 R20: Radabdeckung ist obligatorisch durch geeignete Teile herzustellen.
8. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 4)?Bei 275/50, 275/55 und 285/50 R20 ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich.
9. Was bedeutet Auflage 7 (Lift-Kit)?Die Größen 275/50, 275/55 und 285/50 R20 sind nur mit zugelassener Fahrwerkshöherlegung zulässig: Fa. Taubenreuther (13-00093) oder Fa. Delta 4x4 (13-00310 bzw. 13-00289). Gilt ausschließlich für Typ ATFS, nicht für BTF und WTF.
10. Was muss mit dem Schmutzfänger gemacht werden?Bei den Größen 275/50, 275/55 und 285/50 R20 ist gemäß Auflage 6 der Schmutzfänger an der Vorderachse zur Gewährleistung ausreichender Freingängigkeit bei Lenkeinschlag zu entfernen oder zu beschneiden.
11. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 5 ist die Verwendung von Schneeketten ausdrücklich nicht zulässig.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.