1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+18, 6×139,7) im Gloss-Black-Finish.
2. Für welche Hilux-Varianten gilt das Gutachten?Für Toyota Hilux Doppelkabine (N 25S / N2 EU,TSAM, RSA) und Hilux X-Tra Cab (N 25T / N2 EU,TMT, Thailand), jeweils 75–126 kW.
3. Was bedeuten die Genehmigungsnummern?L 642 und L 643 sind nationale Typgenehmigungen; e11*2007/46*0148*–– und e11*2007/46*0149*–– sind die dazugehörigen EU-Typgenehmigungsnummern des Toyota Hilux.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Nein. Gemäß Teilegutachten ist kein Zentrierring vorgeschrieben – das Felgen-Mittenloch von 106,1 mm passt zur Nabenbohrung des Toyota Hilux.
5. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M12×1,5, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
6. Wie hoch ist die Traglast?1.000 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.650 mm. Gültig ab 03/2021.
7. Welche Reifengrößen sind geprüft?7 Größen: 255/45, 255/50, 265/50, 275/45, 275/50, 285/40 und 285/45 R20.
8. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 3)?Bei 255/50, 265/50, 275/50, 285/40 und 285/45 R20 ist eine Überprüfung und ggf. Angleichung des Tachometers erforderlich.
9. Was bedeutet Auflage 4 (Radlaufanpassung)?Bei 275/45, 275/50 und 285/45 R20 müssen die vorderen Radläufe nachgearbeitet werden: Frontschürze kürzen und Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel umbiegen oder abschneiden.
10. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 5 ist die Verwendung von Schneeketten ausdrücklich nicht zulässig.
11. Was ist bei der Radabdeckung zu beachten (Auflage 2)?An den Radhäusern muss durch den Anbau geeigneter Teile oder andere Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung hergestellt werden (gilt für alle 7 Reifengrößen).
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.