1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+18, 6×139,7) im Matte-Black/Machined-Finish.
2. Für welche Hilux-4x4-Varianten gilt das Gutachten?Für Toyota (B) Hilux 4x4: Typen AN1P (EU,N), AN1P (EU,N)-TMG und AN1P-TSAM-S2 UK, jeweils 110–150 kW.
3. Was bedeuten die 4 Genehmigungsnummern?e11*2007/46*2587*––, e13*2007/46*1698*––, e11*2007/46*3854*–– und e6*2007/46*0337*–– sind die EU-Typgenehmigungsnummern der verschiedenen AN1P-Varianten des Toyota Hilux 4x4.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Nein. Gemäß Teilegutachten ist kein Zentrierring vorgeschrieben – das Felgen-Mittenloch von 106,1 mm passt zur Nabenbohrung des Toyota Hilux 4x4.
5. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M12×1,5, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
6. Wie hoch ist die Traglast?1.000 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.650 mm. Gültig ab 03/2021.
7. Welche Reifengrößen sind geprüft?8 Größen: 255/50, 255/55, 265/50, 275/45, 275/50, 275/55, 285/45 und 285/50 R20.
8. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 3)?Bei 255/55, 275/45, 275/50, 275/55, 285/45 und 285/50 R20 ist eine Überprüfung und ggf. Angleichung des Tachometers erforderlich.
9. Was bedeutet Auflage 5 (Delta 4x4 Höherlegung)?Die Größen 275/55 und 285/50 R20 sind nur in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 (TG 12-00327-CP-BWG-xx, 40 mm) zulässig. Das Teilegutachten ist bei der Abnahme vorzulegen.
10. Was bedeutet Auflage 6 (Rahmenkonsole)?Bei 275/55 und 285/50 R20 muss je nach Reifenfabrikat die vordere Rahmenkonsole hinter dem Vorderrad beschnitten und durch einen angeschweißten Blechstreifen stabilisiert werden. Je nach Toleranzlage kann die Freigängigkeit auch ohne Eingriff ausreichend sein.
11. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 7 ist die Verwendung von Schneeketten ausdrücklich nicht zulässig.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.