1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+18, 6×114,3) im Gloss-Black-Finish.
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?Für den Nissan NP 300 Navara (Typ D 231, e9*2007/46*6364*–) und den Renault Alaskan (Typ D 231I / D 231 C, ETG 6514*– / 6515*–), jeweils 120–140 kW.
3. Welches Schraubenmaß und Anzugsmoment?Radmuttern, Kegelbund 60°, Schraubenmaß M 12×1,25 mm, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Nein. Das Mittenloch der Felge beträgt 66,1 mm und ist mittenzentriert — laut Teilegutachten ist kein Zentrierring erforderlich (ohne).
5. Wie hoch ist die Traglast?1.050 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.450 mm. Gültig ab 12/2019.
6. Welche Reifengrößen sind zugelassen?6 Größen: 255/50, 255/55, 265/50, 275/45, 275/50 und 275/55 R20 — gültig für Navara und Alaskan gleichermaßen.
7. Was bedeutet Auflage 5 (Fahrwerkshöherlegung)?Die Größe 275/55 R20 darf nur mit zugelassener Fahrwerkshöherlegung verbaut werden: Taubenreuther (TG 16-00053-CP-BWG-xx), Michaelis (TG 16-00131 oder 16-00132-CP-BWG-xx) oder Delta 4x4 (TG 17-00107-CP-BWG-xx). Gutachten bei Abnahme vorlegen.
8. Was bedeutet Auflage 3 (Tachometernachweis)?Für 275/55 R20 ist der Nachweis zu erbringen, dass Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen.
9. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 6 ist die Verwendung von Schneeketten ausdrücklich nicht zulässig (alle Reifengrößen).
10. Wie wird das RDKS nach dem Radwechsel behandelt?Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) müssen die Radsensoren gemäß Herstelleranweisung in den Sonderrädern montiert werden. Nach der Radmontage ist das System gemäß Herstellerangabe neu zu initialisieren (Auflage 4).
11. Gilt das Gutachten für Navara und Alaskan gleichermaßen?Ja. Beide Fahrzeuge teilen dieselbe Plattform (Typ D 231). Das Teilegutachten deckt Nissan NP 300 Navara (E) und Renault Alaskan (F) mit identischen Reifengrößen und Auflagen ab.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.