Die RID R01 9×18 ET+25 im Finish Matt-Gunmetal mit Schwarz-Einsätzen und -Bolzen ist für den Mitsubishi Pajero in den Typen V60 (73–149 kW, ABE e1*2001/116*0142*–– und e1*98/14*0142*––) und V80 (118–184 kW, ABE e1*2001/116*0385*––) sowie den Mitsubishi L200 (Typ KJOT , 113–133 kW, ABE e1*2007/46*1397*––) mit Lochkreis 6×139,7 mm zugelassen. Die Radbefestigung erfolgt mit Mutter, Kegel 60°, Schraubenmaß M12×1,5 und einem Anzugsmoment von 120 Nm an Vorder- und Hinterachse für alle Typen.
Für den Pajero (V60 / V80) sind 9 Reifengrößen von 255/55 R18 bis 285/65 R18 zugelassen; für den L200 KJOT 7 Reifengrößen. Das Mittenloch beträgt 106,1 mm — ein Zentrierring 106,1>67,1 mm ist an beiden Achsen erforderlich. Gültig ab 01.05.2020 (Radtyp R01 18X9J 6). Radlast 1.100 kg , Abrollumfang max. 2.500 mm. RDKS-Sensoren der Hersteller Alligator und Beru sind zugelassen. Das markante Matt-Gunmetal-Design mit Schwarz-Einsätzen und -Bolzen verleiht dem Fahrzeug eine sportlich-elegante Offroad-Optik.
Dimension 9 × 18
Einpresstiefe ET +25
Lochkreis 6 × 139,7
Traglast 1.100 kg
Mittenloch 106,1 mm
Zentrierring 106,1>67,1
Fahrzeug-Verwendungsbereich
Wählen Sie Ihren Fahrzeugtyp | MITSUBISHI Pajero V60 / V80 / L200 | Mutter, Kegel 60°, M12×1,5 | Anzugsmoment 120 Nm | gültig ab 01.05.2020
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Typ V60 Typ V80 L200 (KJOT)
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Radabdeckung an Vorderachse (KA101) und Hinterachse (KA201) durch Ausstellen der Schürze und des Kotflügels oder durch Anbau geeigneter Karosserieteile sicherstellen — 30° vor bis 50° hinter der Radmitte, 1,04-faches der Reifennennbreite. Max. zulässige Achslast: 2.200 kg (Auflage M01: 2 × 1.100 kg). Auflage V01 (Tachometerprüfung) gilt für die meisten Reifengrößen — Details in der Reifentabelle. Zentrierring 106,1>67,1 mm an beiden Achsen erforderlich.
Zugelassene Reifengrößen
Wählen Sie Ihren Fahrzeugtyp | Vorderachse (VA) und Hinterachse (HA) | ET+25, Radlast 1.100 kg, Abrollumfang max. 2.500 mm, gültig ab 01.05.2020
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Pajero (V60 / V80) L200 (KJOT)
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Pajero: V01 gilt für alle außer 255/55 R18 | L200: V01 nicht für 255/60 und 255/55 R18 | KA101 = VA | KA201 = HA | M01 = 2×1.100 = 2.200 kg | RDKS: Alligator, Beru
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen (gültig für Pajero Typ V60, V80 und L200 Typ KJOT):
(A01) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile ist nur sichergestellt, wenn folgende Hinweise befolgt werden: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment zu überprüfen; nach ca. 200 km nochmals zu überprüfen.
(A02) Eine Einschraubtiefe von mindestens 0,8 × Schraubendurchmesser ist einzuhalten. Bei geringerem Radwerkstoff ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
(A03) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen dem Serienstand entsprechen. Für die Verwendung der Sonderräder bestehen keine technischen Bedenken.
(A04) Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
(A05) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Reifengrößen ohne die Mindestwerte sind nicht zulässig.
(A06) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
(A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
(A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Allradantrieb ist auf gleichen Abrollumfang zu achten.
(A09) Die vorschriftsmäßige Zulassung des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu bestätigen. Siehe: Anbauabnahme.
(A10) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde.
(A11) Zum Auswuchten dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Mindestabstand zum Bremssattel: 2 mm.
(A12) Zum Auswuchten dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Mindestabstand zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen: 2 mm.
(A13) Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Bei Verwendung von RDKS/TPMS sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
KA101 – Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA201 – Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M01 – Aufgrund der geprüften Radlast darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der angegebenen Radlast entsprechen (2 × 1.100 kg = 2.200 kg).
RB – Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
V01 – Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den serienmäßigen Reifengrößen ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE R39, § 57 StVZO) liegt.
Anbauabnahme (Auflage A09) Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Umfasst das Set 4 Felgen? Ja, 4 RID R01 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 6×139,7) im Matt-Gunmetal-Finish mit Schwarz-Einsätzen und -Bolzen, inkl. Teilegutachten.
2. Für welche Fahrzeugtypen gilt das Gutachten? Für Mitsubishi Pajero V60 (73–149 kW), Pajero V80 (118–184 kW) und L200 KJOT (113–133 kW), jeweils mit Lochkreis 6×139,7.
3. Was unterscheidet Pajero und L200 im Gutachten? Pajero (V60/V80) hat 9 Reifengrößen inkl. 285/55 und 285/65 R18. L200 KJOT hat 7 Größen ohne 285/55 und 285/65, dafür ohne V01 für 255/60 R18.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich? Ja. Mittenloch 106,1 mm. Ein Zentrierring 106,1>67,1 mm ist an Vorder- und Hinterachse einzusetzen.
5. Welches Schraubenmaß und Anzugsmoment? Mutter, Kegelbund 60°, Schraubenmaß M12×1,5 , Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse für alle Typen (V60, V80, KJOT).
6. Wie hoch sind Radlast und Abrollumfang? Radlast 1.100 kg pro Felge. Zulässiger Abrollumfang max. 2.500 mm . Gültig ab 01.05.2020 (Radtyp R01 18X9J 6).
7. Was ist KA101 / KA201 (Radabdeckung)? KA101 gilt für die Vorderachse, KA201 für die Hinterachse. Durch Ausstellen von Schürze und Kotflügel muss die vollständige Radabdeckung (30° vor bis 50° hinter Radmitte, 1,04-faches der Nennbreite) sichergestellt werden.
8. Was bedeutet Auflage M01 (Achslast)? Die max. zulässige Achslast darf nicht mehr als dem Zweifachen der Radlast entsprechen: 2×1.100 kg = 2.200 kg pro Achse.
9. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (V01)? Pajero: V01 gilt für alle 9 Größen außer 255/55 R18. L200 KJOT: V01 gilt nicht für 255/60 und 255/55 R18. Nachweis gemäß ECE R39 / § 57 StVZO erforderlich.
10. Können RDKS-Sensoren verbaut werden? Ja. Zugelassene RDKS-Hersteller: Alligator und Beru (Achse 1 und Achse 2). Metallschraubventile gemäß E.T.R.T.O./DIN/Rim zulässig (A13).
11. Dürfen Schneeketten verwendet werden? Die Verwendung von Schneeketten wurde im Rahmen des Teilegutachtens nicht geprüft (Auflage A10). Eine Freigabe liegt nicht vor.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich? Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 StVZO zwingend erforderlich (Auflage A09).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
WVA GmbH Erlenstr. 24
Bühl, Deutschland, 77815
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