Die RID R01 9×18 ET+25 im Finish Matt-Gunmetal mit Schwarz-Einsätzen und -Bolzen ist für den Isuzu D-Max 4x4 in den Typen ATFS (e4*2007/46*0413*––) und BTF (e13*2007/46*2324*––) mit Lochkreis 6×139,7 mm und einer Motorleistung von 120 kW zugelassen. Die Radbefestigung erfolgt mit Radmuttern M12×1,5 mm, Kegelbund 60°, Anzugsmoment 110 Nm an Vorder- und Hinterachse. Mit einer geprüften Radlast von 1.100 kg und einem beiliegenden Teilegutachten erfüllt dieses Set alle Anforderungen für den legalen Straßenbetrieb.
9 Reifengrößen von 255/55 R18 bis 285/65 R18 sind geprüft und zugelassen. Das Mittenloch beträgt 106,1 mm — ein Zentrierring 106,1>100,1 mm ist an beiden Achsen erforderlich. Gültig ab 01.05.2020 (Radtyp R01 18X9J 6). Zulässiger Abrollumfang max. 2.500 mm. RDKS-Sensoren der Hersteller Alligator und Beru sind zugelassen. Das markante Matt-Gunmetal-Design mit Schwarz-Einsätzen und -Bolzen verleiht dem Fahrzeug eine sportlich-elegante Offroad-Optik.
Dimension9 × 18
EinpresstiefeET +25
Lochkreis6 × 139,7
Traglast1.100 kg
Mittenloch106,1 mm
Zentrierring106,1>100,1
Fahrzeug-Verwendungsbereich
ISUZU | Mutter, Kegel 60°, M12×1,5 mm | Anzugsmoment 110 Nm | Mittenloch 106,1 mm | gültig ab 01.05.2020
Anzugsmoment: 110 Nm (nicht 120 Nm). — Radabdeckung an Vorderachse (KA101) und Hinterachse (KA201) durch Ausstellen der Schürze und des Kotflügels sicherstellen — 30° vor bis 50° hinter der Radmitte, 1,04-faches der Reifennennbreite. Max. zulässige Achslast: 2.200 kg (M01: 2 × 1.100 kg). Zentrierring 106,1>100,1 mm an beiden Achsen verwenden.
Zugelassene Reifengrößen
Gültig für Typ ATFS und BTF | VA und HA | Radlast 1.100 kg, Abrollumfang max. 2.500 mm, gültig ab 01.05.2020
V01 gilt für 265/65, 285/55, 285/60, 275/65, 285/65 und 275/60 R18 | KA101 = Radabdeckung Vorderachse | KA201 = Radabdeckung Hinterachse | M01 = 2 × 1.100 kg = 2.200 kg | RDKS: Alligator, Beru.
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen:
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(A01) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile ist nur sichergestellt, wenn folgende Hinweise befolgt werden: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment zu überprüfen; nach ca. 200 km nochmals zu überprüfen.
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(A02) Eine Einschraubtiefe von mindestens 0,8 × Schraubendurchmesser ist einzuhalten. Bei geringerem Radwerkstoff ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
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(A03) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen dem Serienstand entsprechen. Für die Verwendung der Sonderräder bestehen keine technischen Bedenken.
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(A04) Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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(A05) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Reifengrößen ohne die Mindestwerte sind nicht zulässig.
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(A06) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
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(A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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(A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Allradantrieb ist auf gleichen Abrollumfang zu achten.
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(A09) Die vorschriftsmäßige Zulassung des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu bestätigen. Siehe: Anbauabnahme.
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(A10) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde.
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(A11) Zum Auswuchten dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Mindestabstand zum Bremssattel: 2 mm.
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(A12) Zum Auswuchten dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Mindestabstand zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen: 2 mm.
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(A13) Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Bei Verwendung von RDKS/TPMS sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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KA101 – Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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KA201 – Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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M01 – Aufgrund der geprüften Radlast darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen (2 × 1.100 kg = 2.200 kg). Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
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RB – Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
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V01 – Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den serienmäßigen Reifengrößen ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE R39, § 57 StVZO) liegt.
Anbauabnahme (Auflage A09) Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Umfasst das Set 4 Felgen?
Ja, 4 RID R01 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 6×139,7) im Matt-Gunmetal-Finish mit Schwarz-Einsätzen und -Bolzen, inkl. Teilegutachten.
2. Für welche D-Max Typen gilt das Gutachten?
Für Isuzu D-Max 4x4 Typ ATFS (e4*2007/46*0413*––) und Typ BTF (e13*2007/46*2324*––), jeweils 120 kW.
3. Welches Anzugsmoment ist vorgeschrieben?
Mutter, Kegelbund 60°, M12×1,5 — Anzugsmoment 110 Nm (Achtung: nicht 120 Nm!).
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?
Ja. Mittenloch 106,1 mm. Zentrierring 106,1>100,1 mm an Vorder- und Hinterachse einsetzen.
5. Welche Reifengrößen sind zugelassen?
9 Größen: 255/55, 255/60, 265/60, 265/65, 275/60, 275/65, 285/55, 285/60 und 285/65 R18.
6. Was bedeutet KA101 / KA201 (Radabdeckung)?
KA101 = Vorderachse, KA201 = Hinterachse. Durch Ausstellen von Schürze und Kotflügel muss vollständige Radabdeckung (30°–50° um Radmitte, 1,04-fache Nennbreite) sichergestellt werden.
7. Was bedeutet Auflage M01 (Achslast)?
Max. zulässige Achslast: 2 × 1.100 kg = 2.200 kg. Gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb (Fahrzeugpapiere, Feld 22).
8. Was bedeutet Auflage V01 (Tachometer)?
Bei 265/65, 285/55, 285/60, 275/65, 285/65 und 275/60 R18 ist nachzuweisen, dass Tacho und Wegstreckenzähler innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegen.
9. Wie hoch ist die Radlast und Abrollumfang?
Radlast 1.100 kg pro Felge. Zulässiger Abrollumfang max. 2.500 mm. Gültig ab 01.05.2020.
10. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?
Ja. Zugelassene RDKS-Hersteller: Alligator und Beru (Achse 1 und Achse 2). Metallschraubventile gemäß E.T.R.T.O./DIN/Rim zulässig (A13).
11. Dürfen Schneeketten verwendet werden?
Die Verwendung von Schneeketten wurde im Rahmen des Teilegutachtens nicht geprüft (Auflage A10). Eine Freigabe liegt nicht vor.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?
Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 StVZO zwingend erforderlich (Auflage A09).
Angaben zur Produktsicherheit
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