1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 Dirt D88 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 5×127).
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?Für Jeep Wrangler JK (Daimler Chrysler / Chrysler LLC, 130–209 kW, bis NT 25), Jeep Wrangler JK / JL (FCA, 147–200 kW, ab NT 26) sowie Jeep Gladiator JT (FCA, 193 kW).
3. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Felgen-Mittenloch beträgt 74,1 mm; der Jeep-Nabensitz hat 71,5 mm. Deshalb ist ein Zentrierring 74,1→71,5 mm gemäß Auflage 8 vorgeschrieben.
4. Welche Reifengrößen sind geprüft?11 Größen: 255/70, 265/65, 265/70, 275/65, 275/70, 285/60, 285/65, 285/70, 305/60, 305/65 und 33×12,50 R18.
5. Wie hoch ist die Traglast?Bis zu 1.100 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.500 mm.
6. Welcher Anzugsmoment ist vorgeschrieben?130 Nm mit Kegelbundmuttern ½″ UNF oder M14×1,5 mm, Kegelbund 60° (gemäß Auflage 8).
7. Was bedeutet Auflage 3 (Sicherungsringe)?Die Sicherungsringe an den Radbolzen müssen vorn und hinten vor der Montage entfernt werden. Dies gilt für alle zugelassenen Reifengrößen.
8. Was bedeutet Auflage 4 (Lenkanschlag)?Gilt ausschließlich für Jeep Wrangler JK bis Nachtrag 25: Durch Begrenzen des Lenkanschlags muss eine ausreichende Freigängigkeit zum Stabilisator hergestellt werden. Für JL und JT entfällt diese Auflage.
9. Was ist der Unterschied zwischen Auflage 2, 2a und 2b?Auflage 2 gilt für JK (bis NT 25) und JT – Radabdeckung je nach Rüstzustand ggf. ausreichend. Auflage 2a gilt für JL (ab NT 25) und JT – Radabdeckung zwingend herzustellen. Auflage 2b schreibt die Radabdeckung ohne Ausnahme für alle Typen vor.
10. Wann ist eine Tachometerangleichung nötig?Gemäß Auflage 5 kann bei größeren Reifendimensionen (265/70 R18 und größer) eine Angleichung erforderlich werden. Der Nachweis muss durch einen Sachverständigen gemäß § 19 StVZO bescheinigt werden.
11. Was bedeutet das Symbol ● (EBE) in der ETG-Nr.?● steht für Einzelbetriebserlaubnisse. Die Umrüstung ist für EBE-Fahrzeuge zulässig, sofern diese technisch identisch mit den im Gutachten beschriebenen Fahrzeugen sind – Feststellung durch einen Sachverständigen gemäß § 19/21 erforderlich.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur zwingend erforderlich.