1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 Dirt D88 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 5×120).
2. Für welche Amarok-Versionen gilt das Gutachten?Für Volkswagen Amarok Typ 2H (90–190 kW, Gen-Nr. e1*2007/46*0356*--) und Typ 2HS2 (90–133 kW, Gen-Nr. e1*2007/46*0750*--).
3. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Felgen-Mittenloch beträgt 74,1 mm, der VW-Nabensitz 65,1 mm. Ein Zentrierring 74,1→65,1 mm ist gemäß Auflage 8 vorgeschrieben.
4. Welche Reifengrößen sind geprüft?8 Größen: 255/55, 255/60, 265/60, 265/65, 275/60, 275/65, 285/55 und 285/60 R18. Jede Größe hat einen spezifischen Auflage-Satz.
5. Wie hoch ist die Traglast?Bis zu 1.100 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.500 mm.
6. Welcher Anzugsmoment ist vorgeschrieben?180 Nm mit Radschrauben M 14×1,5×36 mm, Kegelbund 60° (gemäß Auflage 8). Achtung: hier werden Schrauben verwendet, keine Muttern.
7. Was bedeutet Auflage 3 (Fahrwerkshöherlegung)?Die Größe 275/65 R18 ist ausschließlich in Verbindung mit dem Delta Body Lift Kit (TG 11-00041-CP-BWG-xx) oder der Delta Fahrwerkshöherlegung um 40 mm (TG 13-00057-CP-BWG-xx, Tüv Süd) zulässig.
8. Kann ich Schneeketten verwenden?Nein. Die Verwendung von Schneeketten ist gemäß Auflage 4 ausdrücklich nicht zulässig.
9. Was bedeutet Auflage 5 (Lenkanschlag)?Bei 265/65 und 275/65 R18 muss durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination sichergestellt werden.
10. Was bedeutet Auflage 7 (Innenkotflügel)?Ab 265/60 R18 ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel (Radaußenseite) eine ausreichende Freigängigkeit gemäß ETRTO / WdK herzustellen.
11. Was bedeutet Auflage 6 (Tachometernachweis)?Bei 265/65, 275/60, 275/65 und 285/60 R18 muss nachgewiesen werden, dass Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Der Nachweis ist in den Fahrzeugpapieren zu vermerken.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur zwingend erforderlich.