Die AT-HD ist die schwerlasttaugliche Allterrain-Felge mit echtem, schraubbarem und austauschbarem Anfahrschutzring. Für diese Art.-Nr. (AT1-18-STONE-MAXI) liegt ein Teilegutachten für Fiat Ducato Maxi vor, inklusive passender schwarzer Radschrauben und im TÜV-Gutachten hinterlegter Reifenfreigaben.
Auf der Produktseite werden für diese Art.-Nr. auch Peugeot Boxer und Citroën Jumper (Maxi-Version) genannt – im vorliegenden PDF-Satz für diese Farbe lag jedoch nur das Ducato-Maxi-Teilegutachten vor. Boxer/Jumper-Maxi nicht mit aufgeführt, um nichts zu erfinden.
Dimension8,5 × 18
EinpresstiefeET+57
Lochkreis5×130
Traglastbis 1.375 kg
Mittenloch78,1 mm
Zentrierringnicht nötig
Fahrzeug-Verwendungsbereich
Lochkreis 5×130, Mittenloch 78,1 mm, ET+57, Bolzen 16×1,5 (Schaftlänge 33 mm), Anzugsmoment 180 Nm, Radlast 1.375 kg, Abrollumfang 2.370 mm
Die zulässige Achslast entspricht dem Zweifachen der angegebenen Radlast (Auflage M01). Je nach Fahrzeuggruppe ist eine Radabdeckung an Vorder- und/oder Hinterachse vorgeschrieben. Der Anfahrschutzring darf ausschließlich bei Beschädigung und nur durch eine Fachwerkstatt demontiert werden. Nach dem Einbau ist stets eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich (Auflage A09).
Zugelassene Reifengrößen
RDKS-Sensorenhersteller: Alligator, Beru. Zentrierring: ohne (Mittenzentrierung).
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen:
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(A01) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach ca. 50 km das Anzugsdrehmoment überprüfen. 5. Nach ca. 200 km nochmals überprüfen.
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(A02) Eine Einschraubtiefe von 0,8 × Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend.
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(A03) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen.
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(A04) Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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(A05) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Es sind nur Reifen einer gleichen Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig.
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(A06) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
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(A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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(A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
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(A09) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation zu bescheinigen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
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(A10) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde.
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(A11) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Mindestabstand 2 mm zum Bremssattel.
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(A12) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Mindestabstand 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen.
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(A13) Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen.
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KA104 – An den Radhäusern der Vorderachse ist, sofern serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
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KA204 – An den Radhäusern der Hinterachse ist, sofern serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
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M01 – Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
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R016 – Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
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RB – Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
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RB01 – Vor der Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflächen des Fahrzeuges zu entfernen.
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V01 – Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeigen der Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE39, § 57 StVZO) liegen. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Anbauabnahme (Auflage A09)Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Für welche Fahrzeuge gilt diese Art.-Nr.?Fiat Ducato Maxi – Details in der Fahrzeugtabelle oben.
2. Ist der Anfahrschutzring austauschbar?Ja – echtes, schraubbares Verschleißteil, Demontage nur bei Beschädigung und nur durch eine Fachwerkstatt.
3. Ist ein Zentrierring erforderlich?Nein, laut Teilegutachten "ohne" – Mittenzentrierung.
4. Wie hoch ist die Traglast?Radlast gemäß Raddaten oben (1.375 kg).
5. Welches Anzugsmoment gilt?Siehe Raddaten-Hinweis oben – abhängig von Bolzen- oder Mutter-Befestigung.
6. Was bedeuten KA-Kennziffern?Vorgeschriebene Radabdeckung an Vorder-/Hinterachse (KA101/KA201 bzw. KA104/KA204, je nach Fahrzeuggruppe) – genauer Wortlaut im Auflagen-Block oben.
7. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?Laut PSA-Datenauszug: Alligator und Beru, abhängig vom Softwarestand des Fahrzeugs.
8. Ist nach dem Einbau eine TÜV-Abnahme nötig?Ja, zwingend (Auflage A09) – Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur.
9. Wird die Felge einzeln oder im Set verkauft?Einzelfelge (je Stück), 8,5×18, konkav, inklusive Anfahrschutzring.
10. Was ist der Unterschied zwischen den Fahrzeuggruppen dieser Art.-Nr.?Technisch identische Felge/Lochkreis-Familie – Typschlüssel, ABE/EWG-Nummern und zulässiger kW-Bereich unterscheiden sich je Hersteller/Baureihe.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Twin-Monotube-Projekt GmbH
Im Seefeld 17
Hauenstein, , 76846
info@deimann-fahrwerktechnik
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