Die RID R01 9×18 ET+25 im Finish Matt-Schwarz-Machined mit Chrom-Einsätzen ist für den Ford Ranger und Ranger Raptor (Typ 2AB, e11*2007/46*0154 / e5*2007/46*0080, 92–215 kW) mit Lochkreis 6×139,7 mm zugelassen. Die Radbefestigung erfolgt mit Mutter, Kegel 60°, Schraubenmaß M12×1,5 und einem Anzugsmoment von 120 Nm an Vorder- und Hinterachse. Mit einer geprüften Radlast von 1.100 kg und einem beiliegenden Teilegutachten erfüllt dieses Set alle Anforderungen für den legalen Straßenbetrieb.
16 Reifengrößen von 255/55 R18 bis 33×12,5 R18 sind geprüft und zugelassen. Das Mittenloch beträgt 106,1 mm — ein Zentrierring 106,1>93,1 mm ist an beiden Achsen erforderlich. Gültig ab 01.06.2020 (Radtyp R01 18X9J 6). Zulässiger Abrollumfang max. 2.500 mm. RDKS-Sensoren der Hersteller Alligator und Beru sind zugelassen. Das markante Matt-Schwarz-Machined-Design mit Chrom-Einsätzen verleiht dem Fahrzeug eine sportlich-elegante Offroad-Optik.
Komplettrad — sofort montagefertig: Die Räder werden bereits mit Reifen geliefert. Die Reifen sind auf die Felgen montiert und ausgewuchtet.
Mitgelieferte Reifen: 4× BF GOODRICH AL-TER 265/60 R18 119/116S – F, B, 2, 74dB.
Dimension9 × 18
EinpresstiefeET +25
Lochkreis6 × 139,7
Traglast1.100 kg
Mittenloch106,1 mm
Zentrierring106,1>93,1
ReifenBF KO2 265/60/18
Fahrzeug-Verwendungsbereich
FORD | Mutter, Kegel 60°, M12×1,5 mm | Anzugsmoment 120 Nm | Mittenloch 106,1 mm | gültig ab 01.06.2020
Radabdeckung an Vorderachse (KA101) und Hinterachse (KA201) durch Ausstellen der Schürze und des Kotflügels oder durch Anbau geeigneter Karosserieteile sicherstellen — 30° vor bis 50° hinter der Radmitte, 1,04-faches der Reifennennbreite. Max. zulässige Achslast: 2.200 kg (Auflage M01: 2 × 1.100 kg). An allen Achsen gleiche Reifendimensionen verwenden (R016).
Zugelassene Reifengrößen
Vorderachse (VA) und Hinterachse (HA) | ET+25, Radlast 1.100 kg, Abrollumfang max. 2.500 mm, gültig ab 01.06.2020
KA101 = Radabdeckung Vorderachse | KA201 = Radabdeckung Hinterachse | M2000 = nur zulässig bei max. Achslast 2.000 kg | M2150 = nur zulässig bei max. Achslast 2.150 kg | A01–A13, M01, R016, RB, V01 gelten für alle Reifengrößen | RDKS: Alligator, Beru.
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen:
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(A01) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile ist nur sichergestellt, wenn folgende Hinweise befolgt werden: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment zu überprüfen; nach ca. 200 km nochmals zu überprüfen.
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(A02) Eine Einschraubtiefe von mindestens 0,8 × Schraubendurchmesser ist einzuhalten. Bei geringerem Radwerkstoff ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
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(A03) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen dem Serienstand entsprechen. Für die Verwendung der Sonderräder bestehen keine technischen Bedenken.
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(A04) Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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(A05) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Reifengrößen ohne die Mindestwerte sind nicht zulässig.
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(A06) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
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(A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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(A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Allradantrieb ist auf gleichen Abrollumfang zu achten.
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(A09) Die vorschriftsmäßige Zulassung des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu bestätigen. Siehe: Anbauabnahme.
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(A10) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde.
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(A11) Zum Auswuchten dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Mindestabstand zum Bremssattel: 2 mm.
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(A12) Zum Auswuchten dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Mindestabstand zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen: 2 mm.
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(A13) Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Bei Verwendung von RDKS/TPMS sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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KA101 – Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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KA201 – Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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M01 – Aufgrund der geprüften Radlast darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der angegebenen Radlast entsprechen (2 × 1.100 kg = 2.200 kg).
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M2000 – Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2.000 kg. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
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M2150 – Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2.150 kg. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
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R016 – Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
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RB – Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
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V01 – Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den serienmäßigen Reifengrößen ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE R39, § 57 StVZO) liegt.
Anbauabnahme (Auflage A09) Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was umfasst das Set?
4 Kompletträder: 4 Felgen mit aufgezogenen Reifen (BF GOODRICH AL-TER 265/60 R18 119/116S – F, B, 2, 74dB), montiert und ausgewuchtet. Sie können die Räder direkt am Fahrzeug montieren.
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?
Für Ford Ranger und Ranger Raptor (Typ 2AB), 92–215 kW. ABE: e11*2007/46*0154*–– und e5*2007/46*0080*––.
3. Welches Schraubenmaß und Anzugsmoment?
Mutter, Kegelbund 60°, Schraubenmaß M12×1,5, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?
Ja. Mittenloch 106,1 mm. Ein Zentrierring 106,1>93,1 mm ist an Vorder- und Hinterachse einzusetzen.
5. Welche Reifengrößen sind zugelassen?
16 Größen: 255/55, 255/60, 255/65, 265/60, 265/65, 275/60, 275/65, 285/55, 285/60, 285/65, 285/70, 295/65, 295/70, 305/60, 305/65 R18 und 33×12,5 R18.
6. Was bedeutet KA101 / KA201 (Radabdeckung)?
KA101 = Vorderachse, KA201 = Hinterachse. Radabdeckung durch Ausstellen von Schürze/Kotflügel sicherstellen (30°–50° um Radmitte, 1,04-fache Nennbreite).
7. Was bedeutet Auflage M01 (Achslast)?
Die max. zulässige Achslast darf dem Zweifachen der Radlast entsprechen: 2 × 1.100 kg = 2.200 kg pro Achse.
8. Was bedeuten M2000 und M2150?
Achslastbeschränkung für bestimmte Reifengrößen: M2000 = max. 2.000 kg, M2150 = max. 2.150 kg zulässige Achslast gemäß Fahrzeugpapieren (Feld 22).
9. Wie hoch ist die Radlast und Abrollumfang?
Radlast 1.100 kg pro Felge. Zulässiger Abrollumfang max. 2.500 mm. Gültig ab 01.06.2020 (Radtyp R01 18X9J 6).
10. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?
Ja. Zugelassene RDKS-Hersteller: Alligator und Beru (Achse 1 und Achse 2). Metallschraubventile gemäß E.T.R.T.O./DIN/Rim zulässig (A13).
11. Was bedeutet Auflage V01 (Tachometer)?
Weicht der Abrollumfang vom Serienumfang ab, ist nachzuweisen, dass Tacho und Wegstreckenzähler innerhalb der Toleranzen (ECE R39, § 57 StVZO) liegen.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?
Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 StVZO zwingend erforderlich (Auflage A09).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
WVA GmbH
Erlenstr. 24
Bühl, Deutschland, 77815
info@brandwheels.com
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