1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz aus 4 Black Rhino Havasu Offroad-Felgen (8×18, ET48, 6×130).
2. Für welche Fahrzeuge ist die Felge zugelassen?Das Teilegutachten umfasst Mercedes Sprinter (906 und 907) sowie Volkswagen Crafter mit Lochkreis 6×130 mm.
3. Sind alle Sprinter-Generationen abgedeckt?Ja – sowohl der Sprinter 906 (alle Varianten inkl. 4x4) als auch der Sprinter 907 (Typen KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5) sind im Teilegutachten aufgeführt.
4. Wie hoch ist die maximale Traglast?Die Felge ist für eine geprüfte Radlast von 1.250 kg ausgelegt. Die max. zulässige Achslast hängt von der gewählten Reifengröße ab (1.800–2.360 kg).
5. Darf ich Schneeketten verwenden?Nein, laut Auflage 4 im Gutachten ist die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
6. Ist die Felge für Zwillingsbereifung geeignet?Nein, die Zulassung gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen.
7. Muss ich den Tacho angleichen?Bei Umrüstung von 235/65 R16 auf 245/66 R18, 255/60 R18 oder 265/60 R18 ist ein Nachweis der Tachometertoleranz erforderlich (Auflage 7).
8. Ist eine TÜV-Eintragung notwendig?Ja, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich und bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden.
9. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?Ja. Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren gemäß Herstelleranweisung montiert und das System nach der Radmontage neu initialisiert.
10. Was gilt bei einem Reifenschaden?Ein Serienrad darf als Ersatzrad kurzzeitig genutzt werden – nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit und mit den serienzugehörigen Radbefestigungsteilen.
11. Welche Ventile sind zulässig?Zulässig sind kurze schlauchlose Gummi- oder Metallschraubventile gemäß DIN, E.T.R.T.O. oder TRA, die nicht über die Radkontur hinausragen.
12. Sind Tiefer- oder Höherlegungen zulässig?Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen oder -höherlegungen (z. B. Federersatz, Luftfederung, Zusatzfedern) wurde im Rahmen des Gutachtens nicht geprüft. Beide Varianten müssen gesondert durch einen Kfz-Sachverständigen abgenommen werden.