1. Umfasst das Set 4 Felgen?
Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 TSW Bathurst Offroad-Felgen (10×20, ET40, 5×114,3) im Finish Silver Mirror-Cut.
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?
Für Ford Mustang Typ LAE (ab Modelljahr 2015, inkl. Facelift 2018) – ausschließlich die in der Tabelle „Fahrzeug-Verwendungsbereich“ genannten Typen und kW-Bereiche mit Lochkreis 5×114,3 mm.
3. Sind alle Varianten zugelassen?
Es gelten die Typ-, kW- und Genehmigungsangaben der Fahrzeugtabelle. Fahrzeuge, die dort nicht aufgeführt sind, fallen nicht unter dieses Teilegutachten.
4. Wird ein Zentrierring benötigt?
Ja. Laut Gutachten ist ein Zentrierring 76,1→70,6 mm erforderlich (Mittenloch Felge 76,1 mm).
5. Wie hoch ist die maximale Traglast?
Die Felge ist für eine geprüfte Radlast von 725 kg (bei U = 2300 mm) ausgelegt.
6. Darf ich Schneeketten verwenden?
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft (Auflage A10) und ist daher nicht freigegeben, sofern das Gutachten keine weitere Umrüstmöglichkeit nennt.
7. Muss ich den Tacho angleichen?
Das Gutachten enthält keine eigene Tachometer-Auflage. Der zulässige Abrollumfang beträgt 2.300 mm; bei Kombinationen unterschiedlicher Reifen sind die Abrollumfänge und die Serienbereifung zu beachten (Auflagen AK1 und R015). Die Tachoanzeige ist anhand der gewählten Reifen zu prüfen.
8. Was gilt für das Reifendruckkontrollsystem (RDKS)?
Ja, Fahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystem (RDK): Die Radsensoren werden in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert, nach der Radmontage ist das System gemäß Herstellerangabe neu zu initialisieren (Auflage A04).
9. Wie werden die Räder montiert?
Radbefestigung: Radmuttern 14×1,5 mm, Kegel 60°, Anzugsmoment 200 Nm.
10. Ist ein Fahrwerk bzw. eine Höherlegung erforderlich?
Nein. Die Radabdeckung muss je nach Reifengröße hergestellt werden (Auflagen KA101 / KA201).
11. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?
Ja, nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur einer Technischen Prüfstelle zwingend erforderlich.
12. Sind Tieferlegungen zulässig?
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft und muss ggf. gesondert begutachtet werden.