1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 RID R05 Offroad-Felgen (9×20, ET+10, 6×139,7) im Matte-Black-Finish.
2. Für welche RAM-Varianten gilt das Gutachten?Für RAM 1500 (FCA (I)) ab Modelljahr 2019 (MY K–N: 2019–2022). Enthält DS-Ausführungen (2WD/4WD) sowie DX-Ausführungen (2WD/4WD). Alle Motorisierungen zulässig.
3. Was bedeutet EBE?EBE steht für Einzelbetriebserlaubnis. Da der RAM ein US-Fahrzeug ist, liegt keine EU-Typgenehmigungsnummer vor. Die FIN-Dekodierung (Stellen 1–3, 5–7, 10) muss die im Gutachten genannten Merkmale erfüllen.
4. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Das Gutachten schreibt einen Zentrierring 106,1→77,8 mm vor. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm, der Nabendurchmesser 77,8 mm.
5. Welche Radbefestigung wird benötigt?Radmuttern M14×1,5, Kegelwinkel 60°, Anzugsmoment 180 Nm an Vorder- und Hinterachse.
6. Wie hoch ist die Traglast?Bis zu 1.250 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.650 mm.
7. Welche Reifengrößen sind geprüft?7 Größen: 275/55, 275/60, 285/55, LT 295/55, 305/50, 305/55 und LT 33×12,50 R20.
8. Wann ist eine Tachometerprüfung nötig (Auflage 4)?Bei 5 von 7 Reifengrößen (alle außer 275/60 R20 und 305/50 R20) ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers gemäß Auflage 4 erforderlich.
9. Was bedeuten die Auflagen 6/6a–6b?Je nach Reifengröße ist die maximal zulässige Achslast begrenzt: 6) 2.360 kg (LT 33×12,50), 6a) 2.430 kg (285/55), 6b) 2.500 kg (übrige Größen). Ggf. muss die Hinterachslast entsprechend begrenzt werden.
10. Dürfen Schneeketten verwendet werden?Nein. Gemäß Auflage 5 ist die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
11. Ab wann gilt das Gutachten?Ab Fertigungsdatum 04/2024 (Radtyp E363 20x9J, Lochkreis 139,7/6, ET+10).
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nach § 19 StVZO zwingend erforderlich.