Die RID R01 9×18 ET+25 im Finish Matt-Schwarz mit Rot-Einsätzen ist für den Ford Ranger und Ford Ranger Raptor 4x4 (Typ 2 AB, e11*2007/46*0154 / e5*2007/46*0080, 157 kW) mit Lochkreis 6×139,7 mm zugelassen. Die Radbefestigung erfolgt mit Radmuttern M12×1,5 mm, Kegel 60°, Anzugsmoment 110 Nm an Vorder- und Hinterachse. Mit einem beiliegenden Teilegutachten erfüllt dieses Set alle Anforderungen für den legalen Straßenbetrieb.
7 Reifengrößen von 285/65 R18 bis 33×12,50 R18 sind geprüft und zugelassen. Das Mittenloch beträgt 106,1 mm, Zentrierring 106,1>93,1 mm. Gültig ab 11/2020 (Radtyp R01 18x9J 6). Achtung: Die Fahrzeugbreite darf nach Umrüstung 2.100 mm nicht überschreiten (Auflage 2). Das markante Matt-Schwarz-Design mit Rot-Einsätzen verleiht dem Fahrzeug eine sportlich-elegante Offroad-Optik.
Hinweis: Für den Ranger Raptor 4x4 ausschließlich zulässig für Fahrzeuge mit der Serienbereifung 285/70 R17 (U = 2.534 mm).
Dimension9 × 18
EinpresstiefeET +25
Lochkreis6 × 139,7
Traglast1.100 kg
Mittenloch106,1 mm
Zentrierring106,1>93,1
Fahrzeug-Verwendungsbereich
Ford (AUS) | Mutter, Kegel 60°, M12×1,5 mm | Anzugsmoment 110 Nm | Mittenloch 106,1 mm | gültig ab 11/2020
1) Ranger Raptor 4x4: ausschließlich zulässig für Fahrzeuge mit Serienbereifung 285/70 R17 (U = 2.534 mm). Radlast: Ranger 1.100 kg / max. 2.500 mm | Raptor 4x4: 1.037 kg / max. 2.660 mm
Anzugsmoment 110 Nm (Radmuttern M12×1,5 mm, Kegel 60°). — Radabdeckung (Auflage 2) sicherstellen – Fahrzeugbreite darf 2.100 mm nicht überschreiten! Raptor 4x4: nur für Serienbereifung 285/70 R17. Auflage 3 (Tachometerprüfung) für 285/70, 295/65, 295/70 und 305/65 R18. Schneeketten nicht zulässig (Auflage 5).
Zugelassene Reifengrößen
Gültig für Ford Ranger / Raptor 4x4 (Typ 2 AB) | VA und HA | gültig ab 11/2020
*) Mindest-Lastindex gemäß Fahrzeugpapieren (Auflage 1). | Auflage 3 (Tachometerprüfung) gilt für 285/70, 295/65, 295/70 und 305/65 R18.
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen:
- Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).
- An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
(Achtung: Fahrzeugbreite darf 2.100 mm nicht überschreiten!)
- Es ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
- Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
- Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
- Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
- Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
• 6×139,7 | R01 18x9J 6 | Lochkreis 139,7/6 | Mittenloch 106,1 mm | Einpresstiefe 25 mm | zul. Radlast 1.100 kg | max. Abrollumfang 2.500 mm | gültig ab 11/2020 (Ranger)
• 6×139,7 | R01 18x9J 6 | Lochkreis 139,7/6 | Mittenloch 106,1 mm | Einpresstiefe 25 mm | zul. Radlast 1.037 kg | max. Abrollumfang 2.660 mm | gültig ab 11/2020 (Raptor 4x4)
Radbefestigung: Radmuttern M 12×1,5 mm, Kegelbund 60°. Anzugsmoment: 110 Nm.
Abnahme des Anbaus Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Umfasst das Set 4 Felgen?
Ja, 4 RID R01 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 6×139,7) im Matt-Schwarz-Finish mit Rot-Einsätzen.
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?
Für Ford Ranger und Ford Ranger Raptor 4x4 (Typ 2 AB, e11*2007/46*0154 / e5*2007/46*0080, 157 kW).
3. Gilt der Raptor nur mit bestimmter Bereifung?
Ja. Für den Raptor 4x4 ist die Zulassung ausschließlich für Fahrzeuge mit Serienbereifung 285/70 R17 (U = 2.534 mm) gültig.
4. Was sind die Unterschiede Ranger vs. Raptor?
Ranger: Radlast 1.100 kg, max. Abrollumfang 2.500 mm. Raptor 4x4: Radlast 1.037 kg, max. Abrollumfang 2.660 mm.
5. Wird ein Zentrierring benötigt?
Mittenloch 106,1 mm (Rad). Zentrierring 106,1>93,1 mm empfohlen (Fahrzeugnabenbohrung Ford 93,1 mm).
6. Wie hoch ist das Anzugsmoment?
110 Nm (Radmuttern M12×1,5 mm, Kegel 60°, Auflage 9). Achtung: 110 Nm, nicht 120 Nm!
7. Welche Reifengrößen sind geprüft?
7 Größen: 285/65, 285/70, 295/65, 295/70, 305/60, 305/65 und 33×12,50 R18 an VA und HA.
8. Was bedeutet Auflage 3 (Tachometer)?
Für 285/70, 295/65, 295/70 und 305/65 R18 ist eine Tachometerprüfung und ggf. Neueinstellung erforderlich.
9. Darf ich Schneeketten verwenden?
Nein. Die Verwendung von Schneeketten ist gemäß Auflage 5 nicht zulässig.
10. Was bedeutet Auflage 2 (Fahrzeugbreite)?
Durch Radabdeckung an VA und HA sicherstellen, dass die Fahrzeugbreite nach der Umrüstung 2.100 mm nicht überschreitet.
11. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?
Ja. Radsensoren gemäß Herstelleranweisung montieren; nach Radmontage RDK-System gemäß Herstellerangabe neu initialisieren (Auflage 4).
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?
Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur zwingend erforderlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
WVA GmbH
Erlenstr. 24
Bühl, Deutschland, 77815
info@brandwheels.com
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