Die RID R01 9×18 ET+25 im Finish Matt-Schwarz mit Chrom-Einsätzen ist für den FIAT Fullback Typ KTOT (e1*2007/46*1398*––, 113–133 kW) mit Lochkreis 6×139,7 mm zugelassen. Die Radbefestigung erfolgt mit Radmuttern M12×1,5 mm, Kegel 60°, Anzugsmoment 120 Nm an Vorder- und Hinterachse. Mit einer geprüften Radlast von 1.100 kg und einem beiliegenden Teilegutachten erfüllt dieses Set alle Anforderungen für den legalen Straßenbetrieb.
9 Reifengrößen von 255/55 R18 bis 285/65 R18 sind geprüft und zugelassen, mit separaten Auflagen für Vorderachse (KA101) und Hinterachse (KA201). Das Mittenloch beträgt 106,1 mm — ein Zentrierring 106,1>67,1 mm ist an beiden Achsen erforderlich. Gültig ab 01.06.2020 (Radtyp R01 18X9J 6). Das markante Matt-Schwarz-Design mit Chrom-Einsätzen verleiht dem Fahrzeug eine sportlich-elegante Offroad-Optik.
Dimension9 × 18
EinpresstiefeET +25
Lochkreis6 × 139,7
Traglast1.100 kg
Mittenloch106,1 mm
Zentrierring106,1>67,1
Fahrzeug-Verwendungsbereich
FIAT | Mutter, Kegel 60°, M12×1,5 mm | Anzugsmoment 120 Nm | Zentrierring 106,1>67,1 mm | gültig ab 01.06.2020
Anzugsmoment 120 Nm (Radmuttern M12×1,5 mm, Kegel 60°). — KA101 / KA201: Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse sicherstellen. Schneeketten nicht geprüft (A10). Für 265/60, 265/65, 285/55, 285/60, 275/65, 285/65 und 275/60 R18: V01 (Abrollumfang-Nachweis erforderlich).
Zugelassene Reifengrößen
Gültig für FIAT Fullback (KTOT) | Radlast 1.100 kg, Abrollumfang max. 2.500 mm | gültig ab 01.06.2020
V01 gilt für 265/60, 265/65, 285/55, 285/60, 275/65, 285/65 und 275/60 R18 | M01 = 2×1.100 kg = 2.200 kg max. zul. Achslast
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen:
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A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
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A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
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A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerkssänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A04 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
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A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
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A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
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A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
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A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit in den Gutachten aufgeführt ist.
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A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
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A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
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RB Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
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V01 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Abnahme des Anbaus Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Umfasst das Set 4 Felgen?
Ja, 4 RID R01 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 6×139,7) im Matt-Schwarz-Finish mit Chrom-Einsätzen.
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?
Für FIAT Fullback Typ KTOT (e1*2007/46*1398, 113–133 kW) mit Lochkreis 6×139,7 mm.
3. Welche Reifengrößen sind geprüft?
9 Größen von 255/55 R18 bis 285/65 R18 mit separaten Auflagen für VA (KA101) und HA (KA201).
4. Was bedeuten KA101 und KA201?
KA101: Radabdeckung Vorderachse sicherstellen. KA201: Radabdeckung Hinterachse sicherstellen (Frontschürze / Heckschürze).
5. Wird ein Zentrierring benötigt?
Ja. Zentrierring 106,1>67,1 mm an Achse 1 und Achse 2 erforderlich.
6. Wie hoch ist das Anzugsmoment?
120 Nm (Radmuttern M12×1,5 mm, Kegel 60°, Auflage A01).
7. Darf ich Schneeketten verwenden?
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft (Auflage A10). Bitte beim Fahrzeughersteller rückfragen.
8. Was bedeutet Auflage V01?
Nachweis, dass Tachometer und Wegstreckenzähler in Toleranzen liegen (gilt für 7 von 9 Reifengrößen).
9. Was ist M01?
Max. zul. Achslast = 2×1.100 kg = 2.200 kg gemäß Fahrzeugpapieren (Feld 22).
10. Was bedeutet RB?
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile (Muttern) verwendet werden.
11. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?
Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zwingend erforderlich.
12. Wie groß ist der maximale Abrollumfang?
Max. 2.500 mm an Vorder- und Hinterachse (Achse 1 und Achse 2).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
WVA GmbH
Erlenstr. 24
Bühl, Deutschland, 77815
info@brandwheels.com
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