1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 Dirt D62 Offroad-Felgen (9×20, ET+25, 6×139,7) im Finish Matt-Schwarz mit gefrästen Nieten.
2. Für welche ISUZU-Modelle gilt diese Zulassung?Für den ISUZU D-Max 4x4 (Typ BTF, ABE e13*2007/46*2324*––) und (Typ WTF, ABE e11*2018/858*00269*––) mit je 120 kW.
3. Für welche Kabinenversion gilt die Zulassung?Ausschließlich für die 4x4-Versionen. Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Serienbereifung 205R16 (Single Kabine).
4. Wird ein Zentrierring benötigt?Ja. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm, der Fahrzeugnabenflänsch 100,1 mm – daher ist ein Zentrierring 106,1 → 100,1 mm erforderlich.
5. Welche Reifengrößen sind geprüft?Vier Größen für Vorder- und Hinterachse: 265/50, 275/50, 275/55 und 285/50 R20.
6. Welches Anzugsmoment ist vorgeschrieben?110 Nm (Radmuttern M 12×1,5 mm, Kegelbund 60°).
7. Was bedeutet Auflage 3 (Tachometercheck)?Bei den Größen 275/50, 275/55 und 285/50 R20 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich, da sich der Abrollumfang gegenüber der Serienbereifung verändert.
8. Was ist Auflage 6 (Taubenreuther-Fahrwerk)?Für die Reifengrößen 275/55 und 285/50 R20 ist die Kombination nur in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Taubenreuther (Teilegutachten 21-00105-CP-BWG-xx / 21-00106-CP-BWG-xx) zulässig.
9. Was bedeutet Auflage 5 (Freigängigkeit)?Bei Reifengrößen 275/55 und 285/50 R20 muss der Schmutzfänger entfernt oder beschnitten und die Radinnenverkleidung vor dem Rad eingeformt oder beschnitten werden.
10. Was ist bei der Radabdeckung zu beachten?Auflage 2 schreibt eine ausreichende Radabdeckung vor. Je nach Rüstzustand (z.B. vorhandene Radabdeckungsverbreiterung) kann die Radabdeckung bereits ausreichend sein. Bei 285/50 R20 gilt Auflage 2a (vereinfachte Vorgabe).
11. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?Ja. Gemäß Auflage 7 werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage ist das RDK-System neu zu initialisieren.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja, nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur einer Technischen Prüfstelle zwingend erforderlich.