1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 Dirt D62 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 5×120).
2. Für welche Fahrzeuge gilt das Gutachten?Für den VW Amarok Typ 2H (90–190 kW, e1*2007/46*0356*–) und Typ 2HS2 (90–133 kW, e1*2007/46*0750*–) von Volkswagen AG (D).
3. Ist ein Zentrierring erforderlich?Ja. Für die Montage am VW Amarok ist ein Zentrierring 74,1−65,1 mm erforderlich. Das Felgen-Mittenloch beträgt 65,1 mm.
4. Welche Reifengrößen sind geprüft?8 Größen: 255/55, 255/60, 265/60, 265/65, 275/60, 275/65, 285/55 und 285/60 R18 (jeweils an Vorder- und Hinterachse).
5. Was ist bei 275/65 R18 zu beachten?Gemäß Auflage 3 ist ausschließlich das Delta Body Lift Kit 40 mm (TG 11-00041-CP-BWG-00) oder die Delta Fahrwerkshöherlegung 40 mm (TG 13-00057-CP-BWG-00) zwingend erforderlich.
6. Was bedeutet Auflage 5 (Lenkeinschlag)?Bei 265/65 und 275/65 R18 muss der Lenkeinschlag der Vorderachse begrenzt werden, um ausreichende Freingängigkeit der Rad/Reifen-Kombination gemäß ETRTO bzw. WdK sicherzustellen.
7. Was bedeutet Auflage 7 (Innenkotflügel)?Bei 265/60, 265/65, 275/60, 275/65, 285/55 und 285/60 R18 ist im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite eine Nacharbeit erforderlich, um ausreichende Freingängigkeit herzustellen.
8. Wann ist eine Tachometerangleichung nötig?Gemäß Auflage 6 bei 265/65, 275/60, 275/65 und 285/60 R18: der Nachweis ist zu erbringen, daß Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen.
9. Wie hoch ist die Traglast?Die geprüfte Radlast beträgt 925 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.400 mm (gemäß Auflage 8, gültig ab 07/2018).
10. Welches Anzugsmoment ist vorgeschrieben?180 Nm mit Radschrauben M 14×1,5×36 mm, Kegelbund 60°. Achtung: VW Amarok verwendet Radschrauben, keine Radmuttern.
11. Darf ich Schneeketten verwenden?Nein. Die Verwendung von Schneeketten ist gemäß Auflage 4 nicht zulässig.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur zwingend erforderlich.