Speziell für die Mercedes V-Klasse/Vito (Baureihe 447) ausgelegte AT 8×17, inklusive schwarzer Radschrauben im Lieferumfang. Wie alle AT-Varianten mit echtem, schraubbarem Anfahrschutzring und im Teilegutachten gelisteten Reifengrößen 225/55 und 225/65 R17.
Dimension8 × 17
EinpresstiefeET+40
Lochkreis5×112
Traglastbis 1.000 kg
Mittenloch66,6 mm
Zentrierringnicht nötig
Fahrzeug-Verwendungsbereich
Lochkreis 5×112, Mittenloch 66,6 mm, ET+40, Bolzen Kegel 60° 14×1,5, Anzugsmoment 180 Nm, Radlast 1.000 kg, Abrollumfang 2.250 mm, Zentrierring nicht nötig.
Max. zulässige Achslast = 2×1.000 kg = 2.000 kg (Auflage M01). Radabdeckung VA (KA101) und HA (KA201) erforderlich. Nur Heckantrieb-Baureihen 639/2 und 639/4 (447) – nicht für Allradantrieb bestätigt. Nach Einbau Anbauabnahme zwingend (Auflage A09).
Zugelassene Reifengrößen
RDKS-Sensorenhersteller: Alligator, Beru. Nur Heckantrieb-Varianten (639/2, 639/4).
Auflagen und Hinweise
Alle Auflagen aus dem Teilegutachten anzeigen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen (Prüflabor Süd GmbH):
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(A01) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach ca. 50 km das Anzugsdrehmoment überprüfen. 5. Nach ca. 200 km nochmals überprüfen.
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(A02) Eine Einschraubtiefe von 0,8 × Schraubendurchmesser oder mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube gilt als ausreichend.
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(A03) Brems-, Lenkungsaggregate und Fahrwerk müssen, soweit durch keine weitere Auflage berührt, dem Serienstand entsprechen.
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(A04) Im Fahrzeug vorgeschriebene Systeme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen funktionsfähig bleiben.
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(A05) Mindestens erforderliche Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen; achsweise nur ein Reifentyp zulässig.
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(A06) Bei einer Rad-/Reifenkombination muss eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein.
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(A07) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
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(A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, mäßige Geschwindigkeit, serienmäßige Befestigungsteile verwenden.
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(A09) Der vorschriftsmäßige Zustand ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur zu bestätigen (Anbauabnahme).
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(A10) Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft, sofern im Gutachten nicht anders vermerkt.
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(A11) Auswuchtgewichte außen nur unterhalb der Felgenschulter/des Tiefbettes, Mindestabstand 2 mm zum Bremssattel.
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(A12) Auswuchtgewichte innen nur unterhalb der Felgenschulter, Mindestabstand 2 mm zu Bremssattel/Fahrwerksteilen.
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(A13) Nur schlauchlose Reifen; Ventile gemäß E.T.R.T.O./DIN/Tire-and-Rim, RDKS-Vorgaben der Hersteller beachten.
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KA101 / KA201 – Radabdeckung an Achse 1 (VA) bzw. Achse 2 (HA) durch Front-/Heckschürze und Kotflügel im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte, unter Berücksichtigung des max. Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite).
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M01 – Die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht mehr als das Zweifache der angegebenen Radlast betragen (siehe Raddaten oben).
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R016 – Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
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RB – Für die Montage sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
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V01 – Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße vom Serienreifen ab, ist der Nachweis der Tachometertoleranz zu erbringen (75/443/EWG, ECE39, § 57 StVZO).
Anbauabnahme (Auflage A09)Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Für welche Mercedes-Modelle gilt diese Felge?Vito, Vito Tourer und V-Klasse der Baureihe 639/2 und 639/4 (447) – nur Heckantrieb-Varianten.
2. Gilt das auch für Allradantrieb (4MATIC)?Im geprüften Teilegutachten sind nur Heckantrieb-Typen (639/2, 639/4) gelistet – 4MATIC nicht bestätigt.
3. Ist ein Zentrierring nötig?Nein, laut Teilegutachten ohne.
4. Welche Reifengrößen sind zugelassen?225/55 und 225/65 R17, VA und HA mit Radabdeckungsauflage (KA101/KA201).
5. Wie hoch ist die Traglast?1.000 kg Radlast, max. Achslast 2.000 kg.
6. Welches Anzugsmoment gilt?180 Nm, Bolzen Kegel 60° 14×1,5.
7. Was bedeutet KA101/KA201?Vorgeschriebene Radabdeckung an Vorder-/Hinterachse.
8. Ist ein Anfahrschutzring dabei?Ja, inklusive schwarzer Radschrauben.
9. Ist nach dem Einbau eine TÜV-Abnahme nötig?Ja, zwingend (Auflage A09).
10. Können RDKS-Sensoren verbaut werden?Alligator und Beru gelistet, softwareabhängig.
11. Wird die Felge einzeln verkauft?Ja, je Stück, für VA und HA identisch einsetzbar.
12. Was bedeutet Auflage V01?Tachometertoleranz-Nachweis bei 225/65 R17 (abweichender Abrollumfang).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Twin-Monotube-Projekt GmbH
Im Seefeld 17
Hauenstein, , 76846
info@deimann-fahrwerktechnik
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