1. Umfasst das Set 4 Felgen?Ja, dieses Angebot bezieht sich auf einen kompletten Satz bestehend aus 4 Dirt D88 Offroad-Felgen (9×18, ET+25, 6×139,7).
2. Für welche Hilux-Versionen gilt das Gutachten?Für alle vier Varianten: Hilux Doppelkabine (N 25S, RSA, 75–126 kW), Hilux N2 EU,TSAM (RSA, 88–126 kW), Hilux X-Tra Cab (N 25T, Thailand, 75–126 kW) sowie Hilux N2 EU,TMT (Thailand, 88–126 kW).
3. Ist ein Zentrierring erforderlich?Nein. Das Felgen-Mittenloch beträgt 106,1 mm und entspricht dem Toyota-Nabensitz direkt – ein gesonderter Zentrierring ist nicht nötig.
4. Welche Reifengrößen sind geprüft?5 Größen: 255/55, 255/60, 265/55, 265/60 und 275/55 R18.
5. Wie hoch ist die Traglast?Bis zu 1.100 kg pro Felge bei einem maximalen Abrollumfang von 2.500 mm.
6. Welcher Anzugsmoment ist vorgeschrieben?120 Nm mit Radmuttern M 12×1,5 mm, Kegelbund 60° (gemäß Auflage 7).
7. Was bedeutet Auflage 4 (Freigängigkeit)?Die vorderen Radläufe müssen je nach Rad-/Reifenkombination angepasst werden: die untere Ecke der Frontschürze kürzen (4a) und den Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel umlegen oder abschneiden (4b).
8. Was ist der Unterschied zwischen Auflage 2 und 2a?Auflage 2 erlaubt je nach Rüstzustand (Tieferlegung, Verbreiterung) eine bereits ausreichende Radabdeckung. Auflage 2a schreibt die Radabdeckung verpflichtend vor – im Reifenbereich wird nur 2a referenziert.
9. Wann ist eine Tachometerangleichung nötig?Gemäß Auflage 3 kann bei 255/60, 265/60 und 275/55 R18 eine Angleichung des Geschwindigkeitsmessers erforderlich werden, da verschiedenen Serien-Reifengrößen unterschiedliche Wegdrehzahlen zugeordnet sind.
10. Kann ich Schneeketten verwenden?Nein. Die Verwendung von Schneeketten ist gemäß Auflage 6 nicht zulässig. Für 275/55 R18 ist Auflage 6 laut Gutachten nicht aufgeführt.
11. Was bedeutet Auflage 5 (RDK)?Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem müssen die Radsensoren gemäß Herstelleranweisung in den Sonderrädern montiert und das System nach der Radmontage neu initialisiert werden.
12. Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich?Ja. Nach dem Einbau ist eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur zwingend erforderlich.